Die CIVS ist dafür nicht zuständig.
Es gibt jedoch eine Möglichkeit der Entschädigung für den eingetretenen immateriellen Schaden: es handelt sich hierbei um die Rente für Waisen deportierter Eltern. Diese Rente wurde per Verordnung vom 13. Juli 2000 eingerichtet und die Bearbeitung erfolgt durch das Verteidigungsministerium (Ministère de la défense) :
Direction des statuts, des pensions et de la réinsertion sociale Bureau des titres et statuts BP 552 14037 CAEN Cedex FRANKREICH Tel.: (33) 2 31 38 45 21
Die materielle Entschädigung steht im Mittelpunkt der Zielstellungen der CIVS, hinzu kommt jedoch auch eine moralische und symbolische Dimension. Diese eröffnete sich 1995, als Präsident Jacques Chirac im Rahmen des Gedenkens an den „rafle du Vél d’Hiv“ [Massenfestnahmen in Pariser Winterradsporthalle Vélodrome d’Hiver und darauffolgende Deportationen, Anm. d. Übers.] sich zur „unverjährbaren Schuld“ Frankreichs gegenüber den jüdischen Opfern der Shoah bekannte. Diese Stellungnahme war der Auslöser für die Schaffung der Mattéoli-Mission im Jahre 1997 – die eine Bewertung des Umfangs der Enteignungen vornahm – und schließlich der Schaffung der CIVS.
Es gibt noch eine weitere Einrichtung in Frankreich, die in diesem Zusammenhang erwähnt werden muss, die Stiftung „Fondation pour la mémoire de la Shoah“. Sie finanziert jüdische Gedenkvereinigungen, bzw. diesbezügliche Forschungsprojekte.
Des Weiteren verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die Tätigkeit jüdischer Einrichtungen. Die vom Jüdischen Sozialfonds (Fonds social juif unifié) geschaffene Anlaufstelle „Passerelles“ bietet das Gespräch mit Menschen, die dieselbe Geschichte haben wie Sie. Die Telefonnummer lautet 0 800 39 45 00. Der Anruf ist kostenlos.