Zunächst sei gesagt, dass die einzigen bis heute von der Kommission zurückerstatteten Werke aus dem Bestand der MNR (Nationale Museen – Rückführungen) kamen, das heißt Werke französischen Ursprungs, die in Deutschland wiedergefunden wurden und in die Obhut der nationalen Museen übergeben wurden.
Hinweise dazu finden Sie auf den Seiten des MNR auf der Homepage des Ministeriums für Kultur.
Wobei die Archivzentren, bei denen die Anfragen eingehen, nur selten eine Spur verschwundener Werke finden, da die Mehrheit der Antragsteller bereits nach dem Krieg Rückerstattungsanträge gestellt hat.
Wenn alle bisherigen Bemühungen vergeblich waren, ist es selten, dass 60 Jahre nach den Enteignungen, diese Werke aufgefunden werden können. Insgesamt ist es sehr schwierig, die von den Antragstellern geforderten Werke wiederzufinden, jedoch empfiehlt das Beratungskollegium manchmal angesichts der Aktenlage eine angemessene Entschädigung.
Ferner sei darauf hingewiesen, dass die CIVS keine Nachforschungen innerhalb von Privatsammlungen durchführen darf.