Bei der Bewertung von handwerklichen Arbeitsstätten, die sich in der Wohnung befanden, wird ein Pauschalbetrag angewendet, wobei es Unterschiede je nach der Größe der Werkstatt geben kann (Anzahl der Maschinen und anderer Anlagen).
Ansonsten zieht die Kommission bei der Bemessung die Unterlagen der Akte heran: Umsatz, Bestände, Wert der Anlagen, insbesondere die Berichte der kommissarischen Verwalter, wobei die darin enthaltenen Zahlenangaben neu bewertet werden, da diese aus Erklärungen stammen, in denen absichtlich niedrigere Zahlen angesetzt worden sind.
Die Kommission berücksichtigt gleichfalls den Zwangscharakter mancher Verkäufe, die eventuell unter Wert lagen oder die unter besonderen Bedingungen stattfanden, da es sich um Versteigerungen handelte.
Die CIVS verweist ferner in Sachen Bewertung von Unternehmensbestandteilen auf die Hinweise in den einschlägigen Werken, z.B.: Fauliot, Ferbos und Francis Lefebvre sowie auf die Informationen der Gewerkschaftskammern zu epochespezifischen Daten.