Dieses Dokument, das den Antragstellern ungefähr vierzehn Tage nach der beratenden Sitzung per Post übermittelt wird, bekräftigt deren Status als Opfer oder als Rechtsnachfolger von Enteignungsopfern und gibt die Höhe der bewilligten Entschädigung an.
Darüber hinaus werden die Namen des Berichterstatters, des Sitzungssekretärs, des Kommissars der Regierung und der Beratungsmitglieder angegeben, die an der Sitzung teilgenommen haben.
Eine Kopie dieser Empfehlung wird ebenfalls an die Auszahlungsstellen geschickt.