Die Abteilungen

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Die Zentrale für die Begleitung der Antragsteller

In dem Bestreben, die Antragsteller zu informieren und zu begleiten, hat die Kommission eine Empfangszentrale eingerichtet.
Die Antragsteller oder die Anspruchsberechtigten können zum Erhalt aller Informationen über die bei der CIVS angewendeten Verfahren, die Verfolgung ihrer Akten oder um ergänzende Angaben zu ihrer Akte zu machen, einen Ansprechpartner kontaktieren oder treffen.

Der Leiter der Zentrale ist das Bindeglied zwischen den Antragstellern und den Mitgliedern der Kommission und tauscht sich ebenfalls mit den Partner der CIVS aus, etwa dem Fonds Social Juif Unifié (FSJU) oder dem Nationalamts für Kriegsveteranen und Kriegsopfer (Office National des Anciens Combattants et Victimes de Guerre, ONACVG), die beide mit der Zahlung der empfohlenen Entschädigungen beauftragt sind, ebenfalls aber mit den Vereinen zur Unterstützung der Opfer der Shoa.
+33 (0)1 42 75 68 32
renseignement@civs.gouv.fr

Vor der Untersuchung der Akte durch das Entscheidungskomitee wird den Antragstellern und deren Begleitung ein persönliches Gespräch angeboten. Bei diesem Treffen wird den Antragstellern der Ablauf der Sitzung vorgestellt und sie haben die Möglichkeit, ihren Beitrag vorzubereiten und Antworten auf die Fragen zu erhalten, die sie sich über die Kommission stellen. Es werden außerdem Auskünfte über die Modalitäten der Zuweisung der Entschädigungen gegeben.

Darüber hinaus können die Antragsteller und Anspruchsberechtigten nach Terminabsprache mit der Zentrale für die Begleitung der Antragsteller Einsicht in ihre Akten nehmen.

Die Archivstellen

Der Archivar sorgt für die Verwaltung der Archive der CIVS, trägt zum optimalen Betrieb aller Abteilungen der CIVS bei und bereitet den Übergang der definitiven Archive in die Nationalarchive vor.

Die Aufbewahrung der Unterlagen

Es wird zwischen "drei Archivaltern" unterschieden:

  • Die laufenden Archive, bestehend aus "Dokumenten und Dossiers des gängigen Gebrauchs in den Abteilungen, Einrichtungen oder Organismen, die sie erstellt oder empfangen haben".
  • Die Zwischenarchive sind "Dokumente, die nicht mehr als gängige Archive dienen, aber aufgrund ihrer administrativen Bedeutung weder aussortiert noch beseitigt werden können".
  • Die definitiven Archive sind "Dokumente, die nach Sortierung und Beurteilung zeitlich unbegrenzt aufbewahrt werden".
 

Die Akten der Antragsteller haben einen historischen Wert und haben in diesem Sinne den Status von definitiven Archiven. Diese werden schließlich in die Nationalarchive überstellt, wo definitive öffentliche Archive aufbewahrt werden.

Diese Dossiers können reaktiviert werden (Antrag auf Untersuchung, auf Beanspruchung eines Anteils, Verbindung mit einem neuen Dossier, Stützung eines Elements der Doktrin, ...) und werden aus diesem Grund vor ihrer Überstellung in die Nationalarchive bei der CIVS aufbewahrt.

Die 2008 geschaffene Archivstelle der CIVS erfüllt einen dreifachen Zweck:

  • Die laufende Verwaltung der Abteilungen organisieren und stets über die nützlichen Informationen verfügen;
  • die Rechte der Personen rechtfertigen und im Falle einer Anfechtung über Beweise verfügen;
  • Wahrung des Andenkens.

Zur Verbesserung der Qualität des öffentlichen Dienstes wurden umfangreiche Arbeiten durchgeführt, um Folgendes zu erreichen:

  • Schaffung eines Archivraums, der ausschließlich den Akten der Antragsteller gewidmet ist, optimalen Zugang zu den Akten bietet und eine bessere Aufbewahrung der Dokumente gewährleistet;
  • Lagerung der von der CIVS-Außenstelle bei den Pariser Archiven angestellten Nachforschungen, um den Mitarbeitern der Kommission eine raschere Konsultation dieser Daten zu ermöglichen;
  • Sortierung der von der CIVS ausgesprochenen Empfehlungen, die eine eigene Sammlung bilden.

Die teilweise Überstellung in die Nationalarchive

Dieser Vorgang folgte auf die Schaffung des "historischen Komitees der CIVS". 2.050 Akten wurden in die Nationalarchive in die Abteilung 20. Jahrhundert überstellt. Sie sind unter der generischen Buchreferenz "F60 secrétarait général du Gouvernement et service du Premier Ministre" verzeichnet.

Mitarbeiter der CIVS, die in den Archiven nachforschen müssen, können dies jederzeit mittels des Verfahrens der "administrativen Kommunikation" über die Archivstelle der Kommission tun.

Die Abteilung zur Koordination der Nachforschungen

Die Verwaltungsstelle und die Kontroll- und Untersuchungsstelle wurden im Juni 2012 zusammengelegt und bilden nun eine neue Abteilung, die mehrere Aufgaben erfüllt und zum Ziel hat, die Akte für die Untersuchung vorzubereiten und zu vervollständigen.

Die Abteilung zur Koordination der Nachforschungen ist mit der Bearbeitung der Fragebögen und der für die Untersuchung durch Berichterstatter erforderlichen Nachforschungen betraut, bevor die Akten der Kommission vorgelegt werden.

  • Die Zusammenstellung der Akten 

Die Abteilung leitet das Entschädigungsverfahren ein. Sie überprüft die Gültigkeit der Anträge auf Basis des die Kommission gründenden Erlasses, sorgt für deren Registrierung, das Versenden und den Empfang der Fragebögen und vergewissert sich, dass alle für die Bearbeitung der Akten nötigen Informationen vollständig vorhanden sind.

Bei Empfang des durch den Antragsteller ausgefüllten und unterzeichneten Fragebogens werden die in ihm enthaltenen Angaben in eine Datenbank eingespeist, die von allen Mitarbeitern der CIVS geteilt wird. Während dieses Schrittes wird überprüft, ob bereits ein Verfahren für die gleichen Opfer, die gleichen Anspruchsberechtigten oder die gleichen Enteignungen von der CIVS bearbeitet wurde.

Die Registrierung des Fragebogens bewirkt die Eröffnung einer Akte und die Zuteilung einer Nummer. Diese erscheint in jedem Schriftwechsel.

Jeder Antragsteller erhält eine Empfangsbestätigung der CIVS mit der Aktennummer sowie ein Informationsschreiben, das die erwarteten administrativen Dokumente enthält.
Vor der Einleitung der Nachforschung in den Archiven überprüft die Abteilung Informationen, die für die Bearbeitung der Akten entscheidend sind: Personendaten der Opfer der Enteignung, Art und Ort der erlittenen Schäden, Identität der Anspruchsberechtigten (systematische Erstellung eines Stammbaums), etc.

Wenn Informationen fehlen, werden die Antragsteller telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail kontaktiert.

Wenn der Antragsteller im Fragebogen angibt, dass die Opfer möglichweise ein Bankkonto besaßen, wird eine sogenannte Vermögensakte eröffnet und an die Abteilung weitergeleitet, die mit den entsprechenden Nachforschungen beauftragt ist. Wenn Kunstwerke oder bewegliche Kulturgüter erwähnt werden, wird die Akte durch die zuständige Abteilung bearbeitet.

Sobald alle für die Fortsetzung des Verfahrens benötigten Informationen vorliegen, analysiert die Abteilung die von den Opfern oder deren Nachkommen eingereichten Anträge, bestimmt die Art der Enteignung und wendet sich an die unterschiedlichen Archivstellen, um die Untersuchung dieser Anträge durch die Berichterstatter zu ermöglichen.

  • Identifizierung der Art der Enteignungen

Entsprechend den im Fragebogen erwähnten Elementen, den Umständen und den betreffenden Enteignungen werden die Nachforschungen in unterschiedliche Richtungen geleitet. Ohne diese Nachforschungsphase wäre die Beurteilung des enteigneten Besitzes oft unmöglich. Trotz effizienter Einrichtungen und Verfahren ist weiterhin mit langen Fristen zu rechnen.

Die Abfrage der Archivstellen besteht daraus, festzustellen, was im Rahmen der antisemitischen Gesetzgebung enteignet wurde und Auskünfte über die Entschädigungen zu erhalten, die von Frankreich unter Bezugnahme auf das Gesetz über Kriegsschäden und/oder Deutschland im Rahmen des Bundesrückerstattungsgesetzes bereits geleistet wurden.

Für jede Akte werden die Archivstellen entsprechend den geltend gemachten Enteignungen (Plünderung von Wohnungen, Verlust von Geschäftsbesitz, Wertgegenstände, die bei der Internierung im Lager Drancy abgegeben wurden, etc.) konsultiert. Dazu werden die Fragebögen gleichzeitig an alle Archivstellen gesendet. Bei diesem Verfahren werden das Alter, der Gesundheitszustand und die Notsituation der Antragsteller, ebenfalls aber die Dauer des Vorliegens der Akte berücksichtigt, um die Prioritäten festzulegen.

Die Abteilung koordiniert die Antworten der angerufenen Archivstellen, insbesondere jene der Außenstellen der CIVS. Sie überprüft und analysiert die gelieferten Antworten und führt gegebenenfalls ergänzende Untersuchungen durch.

Am häufigsten werden die folgenden Enteignungen geltend gemacht:

  • Plünderung einer Wohnung
  • Wirtschaftliche Arisierung
  • Internierung in französischen Lagern
  • Immobilien
  • Notunterkünfte
  • Nachforschung nach Lebensversicherungen
  • Zahlungen an Schleuser

In den meisten Fällen betreffen die Anfragen die drei Archivstellen der CIVS:

Die Außenstelle der CIVS in Berlin, wenn aus dem Fragebogen eine Enteignung hervorgeht, die ungeachtet ihrer Art auf dem französischen Hoheitsgebiet erfolgt ist.

Die Außenstelle der CIVS in den Nationalarchiven, wenn die Enteignung in der Provinz erfolgt ist (Plünderung der Wohnung, Internierung, Geschäftsmaterial) oder wenn eine Arisierung stattgefunden hat (das Unternehmen wurde einer Übergangsverwaltung unterstellt).

Die Außenstelle der Pariser Archive bei der Enteignungen von Mobiliar, Immobilien, Entzug von Geschäftsbesitz in Paris und der Region Ile de France.

Je nach gesammelten Informationen werden auch andere Archivstellen regelmäßig abgefragt: die Anfragen gehen an die Pariser Polizei-Präfektur (PP), die Caisse des Dépôts et Consignations (Staatskasse zur Hinterlegung und Verwaltung öffentlicher Gelder, CDC) und das Centre de Documentation Juive Contemporaine (Zeitgenössisches jüdisches Dokumentationszentrum, CDJC), wenn Spuren der von den Insassen des Lagers Drancy abgegebenen Gegenstände gefunden werden sollen. Die CDC wird häufig in Anspruch genommen, wenn die Anträge die Auflösung von Geschäften, Unternehmen oder Häusern oder die Entnahmen auf Bankkonten im Rahmen der 'Strafe über eine Milliarde Mark' (die den Juden im Dezember 1941 auferlegte Strafe in Höhe von 1 Milliarde Mark) oder zugunsten des Generalkommissariats für Judenfragen, betreffen.

Die Bestände des Office des biens et intérêts privés (Büro für private Güter und Interessen, OBIP) in den diplomatischen Archiven des Außenministeriums in La Courneuve geben Auskunft über das Vorliegen eines Antrags auf Entschädigung und/oder Rückgabe eines Besitzes, der von einem Antragsteller nach Ende des Krieges eingereicht wurde. Für Enteignungen, die auf tunesischem Hoheitsgebiet stattgefunden haben, erfolgen die Nachforschungen im Centre des archives diplomatiques de Nantes (Zentrum für diplomatische Archive in Nantes, CADN).

Für auf algerischem Boden erfolgte Enteignungen sind wiederum die Archives nationales d’Outre-mer (Nationalarchive für Übersee, ANOM) die Auskunftstelle. Nachforschungen, die Lebensversicherungen betreffen, werden bei der Fédération Française des Sociétés d’Assurance (Französischer Verband der Versicherungsunternehmen, FFSA) und der CDC durchgeführt.

Weitere Abfragen können sporadisch und dem Einzelfall entsprechend erfolgen: das Ziel ist stets der Erhalt einer Auskunft, die der CIVS die Erfassung der Enteignungen ermöglicht, denen das Opfer ausgesetzt war.

Die Nachforschung in den Archivstellen kann zur Aufdeckung anderer Enteignungen führen, die die Antragsteller vergessen haben oder nicht kannten. Wenn die Fragebögen sehr lückenhaft sind oder gar keine Informationen enthalten, können durch die Nachforschungen die Umstände der vermuteten Enteignungen geklärt werden. In mehr als Dreiviertel aller Fälle fördern die Nachforschungen in den Archiven mindestens ein Dokument zu Tage, das die Existenz einer Enteignung vermuten lässt.

Sobald alle Archive gesammelt und die Unterlagen aus den Archiven analysiert wurden, wird die Akte dem Hauptberichterstatter vorgelegt, der einen Berichterstatter ernennt.

Die Vermögensabteilung

In dem von der CIVS eingerichteten allgemeinen Entschädigungsmechanismus unterliegt die Entschädigung wegen entzogenen Vermögens dem spezifischen Verfahren des Washingtoner Abkommens, das zwischen der Regierung Frankreichs und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet wurde [Link zum Abschnitt "Die Besonderheiten der Entschädigung wegen entzogenem Vermögen"].

Die Schaffung einer eigenen Abteilung

Im Anschluss an das Washingtoner Abkommen vom 18. Januar 2001 hat die CIVS eine Abteilung eingerichtet, die den Entschädigungen wegen entzogenem Vermögen gewidmet ist: die Vermögensabteilung.

Das Verfahrung zur Eröffnung der Nachforschungen: die Anrufung

Gemäß den Bestimmungen des Abkommens wird ein Antrag, der entzogenes Vermögen betrifft, nur eröffnet, wenn der Antragsteller implizit im Fragebogen eine Bank erwähnt oder diese ausdrücklich den Archivunterlagen zu entnehmen ist, die der Antragsteller übermittelt hat.
Die systematische Konsultation von Archivunterlagen, die im Rahmen der Untersuchungen wegen entzogenem Eigentum von der Vermögensabteilung gesammelt wurden, können jedoch ebenfalls zur Eröffnung eines Antrags wegen Beschlagnahmung von Vermögen führen, wenn sich daraus ergibt, dass Privat-/Geschäftskonten oder private oder geschäftliche Schließfächer bestanden.

Die Nachforschungen zu entzogenem Vermögen

Die Vermögensabteilung führt ihre Voruntersuchung direkt von der Kommission aus in den Dateien über gesperrte Konten/Schließfächer aus, die sich auf der CD-Rom "Banken" befinden, die per Verordnung vom 19. Oktober 2000 von der Mattéoli-Mission weitergeleitet wurde.

Die Datei über die gesperrten Konten beinhaltet 26 Einzeldateien, die 25 Banken entsprechen, die selbst Nachforschungen durchgeführt haben, sowie eine Datei, die von der Mattéoli-Mission erstellt wurde und 160 Banken umfasst.

In den Listen der am 20. Dezember 1941 auf Anordnung des Generalkommissariats für Judenfragen festgesetzten Bankguthaben erscheinen ca. 80.000 Konten/Schließfächer für rund 60.000 Namen; die Listen werden in den Nationalarchiven aufbewahrt.

Die Bearbeitung der einzelnen Anträge setzt folglich die systematische Durchsuchung der Dateien von gut hundert Finanzhäusern aus dem Jahr 1941 voraus – selbst dann, wenn der Antragsteller nur eine einzige Bank mehr oder weniger ungenau nennen konnte.

Die Grundlage für die Nachforschung sind der Name des oder der Opfer sowie dessen/deren Adressen während der Okkupationszeit (Wohnsitze, Firmenadressen, Notunterkünfte, ...). Dabei werden die verschiedenen Schreibweisen berücksichtigt, die in den Fragebögen und den Unterlagen aus den Archen erwähnt werden.

Die Ergebnisse der Nachforschungen

Eine computergestützte Suche in den Dateien der gesperrten Bankguthaben ist dann positiv, wenn die Personendaten oder die Adresse der von der Enteignung betroffenen Person Personendaten oder einer Adresse in den Dateien entsprechen. Durch die Nachforschungen kann festgestellt werden, ob Guthaben, Wertpapierdepots oder Schließfächer in einer oder mehreren Banken vorlagen. Die für die historischen Archive zuständigen Abteilungen der betreffenden Banken werden auf dem Postweg über den Verbleib der identifizierten Guthaben befragt.

Diese von einer Kopie des Fragebogens und den Archivunterlagen begleitete Sendung enthält ein Standardschreiben, das Auskunft über die folgenden Elemente erbittet: Bestätigung der Nachforschung, gegebenenfalls Zusatzinformationen sowie eine begründete Stellungnahme zur Entschädigung, aufgrund derer die Kommission angerufen wurde.

Die Banken verfügen über eine zweimonatige Frist zur Übermittlung der Ergebnisse ihrer Überprüfungen.

Die Vermögensabteilung bestätigt das Ergebnis durch eine zusammenfassende Bestätigung, der sämtliche wiedergefundene Vermögenswerte zu entnehmen sind.

Die anschließende Vorgehensweise ist fallabhängig:

  • Bei einer Akte, die als "einfach" gilt, wird eine Empfehlung verfasst und dem Präsidenten im Rahmen des Verfahrens vorgelegt, das als "Verfahren per alleiniger Entscheidung durch den Präsidenten" bezeichnet wird (in Fragen/Antworten ein Link zur gleichnamigen Rubrik einfügen).
  • Bei komplexeren Fällen wird die Akte einem Berichterstatter zur Untersuchung vorgelegt, der sie dem Entscheidungskomitee der CIVS präsentieren wird.
 

Eine negative Nachforschung bedeutet, dass keine Entsprechung von Personendaten oder Adresse in den Dateien der beschlagnahmten Guthaben gefunden wurde.

Die Vermögensabteilung verfasst eine zusammenfassende Bestätigung, die diese negativ verlaufene Nachforschung validiert.

Wenn der Antrag auf Vermögensnachforschung vor dem 2. Februar 2005 eingereicht wurde, setzt sich die Bearbeitung der Akte mit der an die Antragssteller gerichteten schriftlichen Bitte um eine eidesstattliche Bestätigung des während der Okkupationszeit bestehenden Besitzes fort. Dies eröffnet Anspruch auf eine Pauschalentschädigung aus "Fonds B". Wurde der Antrag nach dem 2. Februar 2005 eingereicht, wird ein ablehnender Bescheid wegen Verwirkung verfasst und dem Präsidenten der CIVS zur Unterschrift vorgelegt.

Die Abteilung bewegliche Kulturgüter

Unter beweglichen Kulturgütern versteht man Mobiliar, das Ausdruck oder ein Manifest der schöpferischen Kraft des Menschen oder der Evolution der Natur ist und einen archäologischen, historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder technischen Wert besitzt.

Bei der CIVS eingehende Anträge können bewegliche Kulturgüter und in selteneren Fällen auch Kunstwerke umfassen. Anträge dieser Art sind jedoch sehr selten.

Die Antragsteller erwarten bei Anträgen wegen beweglichen Kulturgütern entweder eine Rückgabe der Werke oder deren Entschädigung, wenn sie nicht wiedergefunden wurden.

Zur Erfüllung ihrer Aufgabe der Wiedergutmachung ist die CIVS mit einer Untersuchungsbefugnis unterschiedlicher französischer und ausländischer Archivstellen ausgestattet, die es ihr erlaubt, die zur Bewertung des tatsächlichen Bestehens und des Ausmaßes der vorgebrachten Schädigungen nötigen Unterlagen zusammenzutragen, gleichzeitig aber auch Einblick in die zuvor erfolgten Entschädigungen zu erlangen.

Das Sitzungssekretariat

Das Sitzungssekretariat ist die letzte Etappe eines bei der CIVS eingereichten Antrags auf Entschädigung; es ist mit der Abhaltung und der Organisation der Sitzungen beauftragt, in deren Verlauf die Anträge untersucht und die Empfehlungen ausgesprochen werden.

An diesen Sitzungen nehmen die Mitglieder des Entscheidungskomitees, die gegebenenfalls von ihren Beratern begleiteten Antragsteller, der Berichterstatter, der einen bezifferten Entschädigungsvorschlag einbringt, der Regierungskommissar und ein Sitzungssekretär teil.

Die Abteilung ist für die Erfassung der Akte zuständig, sobald die Untersuchung abgeschlossen ist. Es stellt für jede Sitzung eine Tagesordnung zusammen.
Die Sitzungssekretäre teilen den Mitgliedern des Entscheidungskomitees, den Antragstellern und den unterschiedlichen Interessenvertretern, dem Berichterstatter und dem Regierungskommissar die Anberaumung der Sitzung mit.

Sie verfolgen die Debatten und verfassen die darauf hervorgehenden Empfehlungen. Zur Auszahlung werden diese für materielle Entschädigungen anschließend an das Büro des Premierministers und bei entzogenem Vermögen an den Fonds Social Juif Unifié (FSJU) übermittelt. Die Antragsteller und gegebenenfalls die beteiligten Institutionen und Organismen erhalten eine Kopie.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Fragen/Antworten.

Die Aufsichtsstelle

2004 wurde eine Aufsichtsstelle eingerichtet, die spezifisch mit der Überprüfung der Akten betraut ist. Die Aufsichtsstelle überprüft, ob die in den Akten enthaltenen Informationen mit denen übereinstimmen, die in der Datenbank gespeichert sind.

Die Überprüfung betrifft Akten, die vom Sitzungssekretariat nach deren Besprechung durch die Kommission weitergeleitet wurden, sowie Akten, die bereits vor der Erstellung der Datenbank überprüft worden waren.

 

Das Büro der Berichterstatter

Nach Empfang der Archivunterlagen werden die Akten dem Hauptberichterstatter übergeben, der sie zur Untersuchung zwischen den sogenannten "Berichterstattern" verteilt.

Der Kontakt zu den Antragstellern

Die Gespräche sind zum Verständnis der Anträge notwendig und stellen angesichts der drei Ziele der Berichterstatter eine wichtige Etappe dar:

  • Erstens: Zuhören – dieser Aspekt ihrer Arbeit ist von wesentlicher Bedeutung. Denn die Erinnerung an den Krieg und die erlebte Not ist für die Antragsteller ein Augenblick intensiver Emotionen. Dabei ist festzustellen, dass es vielen unabhängig von ihrem Antrag am Herzen liegt, über eine tragische Zeit zu berichten, deren Überlebende immer weniger werden.
  • Zweitens: die Antragsteller über den Werdegang ihrer Familie während der Okkupationszeit aufklären, indem ihnen in den Archiven wiedergefundene Dokumente über Mitglieder ihrer Familie überreicht werden, von deren Existenz sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht wussten. Für viele sind diese Dokumente die einzigen Spuren einer schmerzerfüllten Vergangenheit, mit der sie erneut konfrontiert werden. Diese Dokumente haben für sie die gleiche Bedeutung, wie die erwartete Wiedergutmachung.
  • Drittens: sich mit den Antragstellern austauschen, um festzustellen, wer Anspruch auf eine Entschädigung hat. Dies läuft auf eine Untersuchung des Erbgangs hinaus, die in einigen Fällen die Anfertigung eines Stammbaums erfordert, um anschließend den Entschädigungsvorschlag ausarbeiten zu können, der den Berichterstattern der Kommission vorgelegt wird.

Nicht selten wird es durch diese Gespräche möglich, die Antragsteller – insbesondere solche, die als Anspruchsberechtigte direkter, inzwischen verstorbener Opfer handeln – über Enteignungen zu informieren, die aus den Archiven hervorgehen, ihnen aber nicht bekannt waren und somit auch nicht im Antrag aufgeführt wurden. Gleichzeitig kommt es aber auch vor, dass Antragsteller Enteignungen erwähnen, die sie in ihrem Antrag ausgelassen haben. In diesem Fall müssen erneutet Untersuchungen angestellt werden.

Die Verfassung des Berichts

Nach abgeschlossener Beurteilung verfassen die Berichterstatter einen schriftlichen Bericht, der die Umstände der erlittenen Enteignungen zusammenfasst und stellen die Bewertung des daraus entstandenen Schadens vor.

Der Bericht wird danach den Antragstellern übermittelt, die über einen Monat verfügen, um der Kommission schriftlich Anmerkungen mitzuteilen, die sie für nützlich halten. 

Die Rolle der Berichterstatter in der Sitzung

Die Berichte werden dem Hauptberichterstatter vorgelegt, der diese nach Überprüfung an das Sitzungssekretariat weiterleitet und seine Meinung über die notwendige Zusammensetzung der Kommission bekannt gibt: Gemäß Erlass vom 20. Juni 2001 alleine entscheidender Präsident, engere oder vollständige Besetzung. Wenn der Fall einem Kollegialorgan vorgelegt wird, nimmt der Berichterstatter an der Sitzung teil und stellt in deren Verlauf seinen Bericht mündlich vor; außerdem beantwortet er die Fragen der Mitglieder der Kommission, des Antragsteller und des Regierungskommissars.

Die CIVS-Außenstelle in den französischen Nationalarchiven

Diese Stelle wird auf Verlangen der Abteilung zur Koordination der Nachforschungen oder der Abteilung für bewegliche Kulturgüter abgefragt, wenn die im Fragebogen angegebenen oder in den erhaltenen Archivunterlagen erwähnten Enteignungen eine Arisierung auf dem gesamten französischen Hoheitsgebiet oder eine Beschlagnahmung von Mobiliar oder Geschäftsbesitz in der Provinz vermuten lassen. Die im Februar 2000 eingerichtete Außenstelle befindet sich seit 2012 am Standort Pierrefitte-sur-Seine (93).

Die gesamten Archive des Generalkommissariats für Judenfragen sowie des Service de Restitution des biens des victimes des lois et mesures de spoliation (Stelle für die Rückgabe von Besitz der Opfer der Enteignungsgesetze und -Maßnahmen) werden in den Nationalarchiven in der Unterreihe AJ 38 aufbewahrt. Eine detaillierte Darstellung des Archivbestands ist auf der Website der Nationalarchive zu finden.

Vom 29. März 1941 bis zum 17. August 1944 hat das Generalkommissariats für Judenfragen mit Unterstützung der Vichy-Regierung seine antijüdische Politik umgesetzt. Es war für die Erarbeitung eines neuen Status der französischen Juden, die Zusammenarbeit mit dem Besatzer zur Vorbereitung der Massenfestnahmen, Internierung und Deportationen verantwortlich und sollte in Verbindung mit den Gesetzen über die "Beseitigung jeglichen jüdischen Einflusses in der nationalen Wirtschaft" die wirtschaftlichen Arisierung vorantreiben. Bei der Befreiung wurde die Stelle für die Rückgabe von entzogenem Besitz eingerichtet, um diese Ungerechtigkeiten wieder gut zu machen.

Die Unterreihe AJ 38 umfasst ca. 62.000 Arisierungsakten, die das Departement Seine und die Provinz betreffen. Die Nachforschungen werden zum einen in den Unterlagen aus der damaligen Zeit und zum anderen mittels eines (für die Öffentlichkeit noch nicht zugänglichen) IT-Tools durchgeführt. Diese Akten enthalten Nachweise, die für die mit der Untersuchung der Akten betrauten Berichterstatter der Kommission entscheidend sind.

Darunter:

  • Verschiedene Berichte der Übergangsverwalter, die eine physische und finanzielle Beschreibung des Unternehmens und/oder des Bauwerks geben.
  • Die Rechnungsbilanzen des Unternehmens.
  •  Die verschiedenen Inventare des Lagerbestandes und Materials des Unternehmens.
  • Die notariellen Unterlagen über den Verkauf, die Umsetzung von aufschiebenden Bedingungen des Verkaufs.
  • Auszüge aus dem Firmen- und Handwerksregister.
  • Die Expertise des Berichts.
 

Die Nachforschungen werden anschließend durch die Dossiers der Übergangsverwalter und Rechnungsprüfer vervollständigt, die die Geschäfte verwaltet und geleitet haben. Andere, ebenfalls in den Nationalarchiven aufbewahrte Unterlagen können bei Bedarf ebenfalls eingesehen werden.

Die Nationalarchive besitzen darüber hinaus auch Dokumente aus der Zeit nach dem Krieg. Diese vermitteln einen Eindruck vom Ausmaß der Enteignungen und geben Hinweise auf eventuelle Rückerstattungen:

  • Die Antwort auf das Rundschreiben von Professor Terroine, das an alle Personen gesendet wurde, die Gegenstand einer Enteignung waren, um deren Besitz zum Zeitpunkt der Befreiung zu erfassen.
  • Die Dossiers der Gesetze von 1948 und 1949 über die ersten, von Frankreich angebotenen Entschädigungen.
  • Die Briefe der Enteignungsopfer, die in Form von Möbelinventaren oder Plünderungsbestätigungen die in den Wohnungen erlittenen Diebstähle und Beschädigungen geltend machen.
  • Die Protokolle über die erfolgte oder nicht erfolgte Rückgabe von Mobiliar und Klavieren.
 

Die Konsultation der als "jüdische Datei" bezeichneten Datei F9, welche die Karteikarten der Personen umfasst, die von der Polizei-Präfektur festgenommen und in Drancy, Pithiviers und Beaune-la-Rolande interniert wurden, liefert ebenfalls genaue Angaben über den Namen des Enteignungsopfers, seine Adresse, seinen Beruf und das Datum seiner Festnahme.

Für Nachforschungen über in der Provinz befindlichen Besitz ist ebenfalls die Außenstelle mit der Koordination der Antworten der Regionalarchive betraut. Der Versand der Anfragen und der Eingang der Antworten erfolgen immer häufiger auf digitalem Weg, der praktischer ist und eine schnellere Bearbeitung ermöglicht (die Regionalarchive haben begonnen, zahlreiche Archive aus der damaligen Zeit online zu stellen). Diese Antworten sind insbesondere für die Departements Alsace und Moselle entscheidend, da in den Nationalarchive keine Arisierungsakten für diese Regionen aufbewahrt sind, gleichzeitig aber auch für andere Departements, die im Besitz von Urkunden sind, die die Arisierungsakten ergänzen, zum Beispiel:

  • Auszüge aus den Erfassungsregistern und Evakuierungskarteien.
  • Auszüge aus dem Firmen- und Handwerksregister.
  • Auszüge aus dem Grundbuchamt und dem Kataster.
  • Die Dossiers der Kriegsschäden.
  • Die Dossiers der Nationalen Solidaritätssteuer.

Diese durch intensive Kleinarbeit und im Bestreben der Wahrung der Erinnerung wiedergefundenen Dossiers sind für die Kommission, den Berichterstatter, aber auch die Familie von unschätzbarem Wert. Denn die Arisierungsakten weisen hinsichtlich ihrer Vollständigkeit deutliche Unterschiede auf. In manchen Fällen decken sich die Angaben aus den bei der CIVS eingegangenen Anträgen nur teilweise mit den aus den Archiven erhaltenen Elemente. Nicht selten wird der Besitz der Person nirgends erwähnt oder es wird im Gegenteil festgestellt, dass ein Unternehmen oder Häuser vorhanden waren, die der Antragsteller in seinem Antrag nicht angibt.

Die Nachforschungen in den Nationalarchiven ermöglichen es, die Geschichte einer Immobilie oder eines Unternehmens während der Okkupationszeit nachzuvollziehen, die persönlichen Daten oder gar die Zusammensetzung der Familie zu bestätigen, gleichzeitig aber auch einer bewegenden persönlichen Geschichte neue Form zu geben.

Die CIVS-Außenstelle in den Pariser Archiven

Die CIVS-Außenstelle in den Pariser Archiven ist dafür zuständig, Nachforschungen in den historischen Unterlagen über die geographische Zone Paris mit den Einzugsgebieten "petite" und "grande couronne" anzustellen.

Die Untersuchung erstreckt sich über vier Archivbereiche:

  • Die Kriegsschäden, die erwähnen, ob nach dem Krieg ein Antrag bei der französischen Regierung eingegangen ist. In diesem Archiv sind Zeugenberichte, Expertenberichte, unterschiedliche Schriftwechsel und administrative Unterlagen zu finden. Dort werden die von den Geschädigten erstellten Inventare, die Belege, die wiedererlangten Besitztümer und die unterschiedlichen Entschädigungsmittel geführt.
  • Die Rückgabe-Verordnungen umfassen die Urteile über die Rückgabe von während des Zweiten Weltkriegs entzogenem Eigentum. Darin sind auch Berichte und Beweisaufnahmen zu finden.
  • Im Handelsregister können die Existenz und der Verlauf des Geschäfts von seiner Gründung bis zu seiner Schließung nachvollzogen werden. Jeder bei Konkurs, Verkauf oder Insolvenz erfolgende Wechsel des Eigentümers, der Geschäftsführung, ist dort festgehalten.
  • Die Handwerksregister umfassen das Handwerk und Kleinunternehmen. Es erscheinen die gleichen Informationen wie im Handelsregister.

Die Bezugnahme auf die Handels- und Handwerksregister ist unabdinglich, da sie eine eventuelle erfolgte wirtschaftliche Arisierung sichtbar machen. Eine ergänzende Nachforschung wird für mittlere und große Unternehmen in den Auflösungsfonds der Unternehmen in der Nachkriegszeit durchgeführt. Ihm sind unter anderem die Satzungen, die Sitzungsprotokolle der Generalversammlung, die Kapitaländerungen, die Abtretung von Anteilen, die Veräußerung von Firmenwerten, Mandatsverlängerungen sowie Auflösungsprotokolle zu entnehmen.

Anhand dieser Unterlagen kann eine eventuell erfolgte Entschädigung für die Kriegsschäden, die Wiedererlangung des entzogenen Besitzes, die Existenz des Geschäfts und die eventuelle Ernennung eines Übergangsverwalters nachvollzogen werden.

Diese Nachforschungen erfolgen auf Verlangen der Abteilung zur Koordination der Nachforschungen oder der Abteilung für bewegliche Kulturgüter, um möglichst umfassende Informationen zusammenzutragen und das ursprüngliche Dossier zu vervollständigen. Diese Dokumentation wird bei den Pariser Regionalarchiven eingeholt, um die Weitergabe präziser Elemente zur Zusammenstellung der Dossiers bei der CIVS zu ermöglichen und um im Sinne der Gleichbehandlung die bereits zuvor erfolgten Entschädigungen und Verfahren zu erfassen. Die Untersuchung der Akten durch die Berichterstatter stützt sich auf diesen wesentlichen Beitrag der Berliner Außenstelle.

Die CIVS-Außenstelle in Berlin

Bei der CIVS-Außenstelle in Berlin gehen Anfragen der Abteilung zur Koordination der Nachforschungen oder der Abteilung für bewegliche Kulturgüter ein, wenn der Fragebogen eine Enteignung erwähnt, die auf französischem Hoheitsgebiet stattgefunden hat. Folglich wird diese Außenstelle sehr häufig beansprucht.

Sie wurde im September 1999 eingerichtet. Ihre Räumlichkeiten befinden sich in der Französischen Botschaft in Berlin.
Die wichtigste Aufgabe dieser Außenstelle ist die Identifizierung eventueller Entschädigungsanträge, die im Rahmen des Bundesrückerstattungsgesetzes von 1957 bei den deutschen Behörden eingegangen sind. Denn ab 1957 bearbeiteten die Oberfinanzdirektion und die Wiedergutmachungsämter des Landes Berlin die Entschädigungsanträge, die insbesondere von Juden aus Frankreich eingereicht worden waren. Auf Basis der Angaben, die den heute bei der CIVS eingereichten Anträgen zu entnehmen sind, führen die Mitarbeiter der Außenstelle regelmäßig Nachforschungen beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) und dem Landesarchiv Berlin durch, um solche Entschädigungsanträge aufzufinden:

Für bestimmte Anträge sind weitere Nachforschungen in anderen deutschen Archivstellen erforderlich, etwa Archiven, in welchen Kulturgüter oder Dossiers erwähnt werden, die von Anspruchsberechtigten eingereicht wurden, deren Familie Deutschland ab 1933 verlassen haben und nach Frankreich gegangen sind und die Entschädigungen von anderen Bundesländern als Berlin erhalten haben. Solche Entschädigungen konnten auch Besitztümer umfassen, die von Deutschland nach Frankreich mitgenommen wurden und während der Okkupationszeit beschlagnahmt wurden.

Die BRüG-Dossiers enthalten besonders umfassende Informationen über die Umstände und das Ausmaß der Enteignungen. Einige enthalten Zeugenberichte, Personenstandsurkunden, detaillierte Inventare von beschlagnahmten Möbeln oder Waren, Expertisen und Beschreibungen von Kunstwerken und Firmenwerten. Bestimmte Akten sind mehr als 800 Seiten dick.

Die Nachforschungen in den deutschen Archiven sind auch insofern von großer Bedeutung, als die im Rahmen des BrüG-Gesetzes gezahlten Entschädigungen ebenfalls Entschädigungen berücksichtigen, die zuvor im Rahmen des Gesetzes von 1946 über Kriegsschäden in Frankreich gezahlt wurden. In Frankreich wurden die Entschädigungsdossier zu einem großen Teil eingestampft.

Auf Grundlage der deutschsprachigen BRüG-Akten verfasst die Berliner Außenstelle auf Französisch die Nachforschungsberichte, die die deutschen Entschädigungsverfahren zusammenfassen und erläutern. In einigen Fällen haben sich die BRüG-Entschädigungsverfahren und der Schriftwechsel zwischen den deutschen Behörden und den Antragstellern zwischen den 1950er- und 2000er-Jahren fortgesetzt. Diese Berichte werden an die Abteilung zur Koordination der Nachforschungen weitergeleitet und dort analysiert. Sie ermöglichen den Berichterstattern der CIVS die Nachvollziehung der Umstände der Enteignung und die Feststellung der bereits gezahlten Entschädigungen. Für die Antragsteller selbst sind diese Nachforschungen außerdem die Möglichkeit, Kapitel ihrer Familiengeschichte zu vervollständigen.

Die Kommunikation ist ein integraler Bestandteil der Außenstelle: intern mit den unterschiedlichen Stellen der Botschaft und bestimmten Abteilungen der CIVS, und extern. Denn der Austausch mit den deutschen und internationalen Organisationen, die im Bereich der Entschädigung und der Rückgabe von jüdischem Besitz tätig sind, ist besonders wichtig. Damit soll zum einen erreicht werden, dass die Tätigkeit der CIVS im Ausland bekannt wird, zum anderen sollen Informationen über die unterschiedlichen Entschädigungs- und Rückgabemechanismen in Frankreich und in Deutschland geteilt werden. Dazu kommen die Teilnahme an Gedenkfeiern, an parlamentarischen Gesprächen, Kolloquien und Seminaren über Themen, die mit der Tätigkeit der CIVS in Verbindung stehen. Der Austausch zwischen der Außenstelle und den verschiedenen Ansprechpartnern über die Beschlagnahmung von Kunstwerken und deren erfolgte oder ausgebliebene Rückgabe nach Kriegsende findet häufig auch vor dem Hintergrund eines lebhaften Zeitgeschehens statt.