Ausfüllen des Formulars

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Anmerkung: das zum Herunterladen bereitstehende Formular umfasst folgende Unterlagen: einen Fragebogen, eine Vollmacht und eine Vertretungsbefugnis.

Fragebogen und Vollmacht

  • Beim Ausfüllen des Fragebogens ist darauf zu achten, dass die Kommission ein Maximum an Informationen erhält: vollständige Angaben zum Familienstand des Antragstellers und der weiteren von dieser Enteignung betroffenen Personen, Personalangaben der direkten Opfer der Enteignung, Art und Standort des enteigneten Vermögens, vordem von Deutschland bzw. Frankreich bereits gezahlte Entschädigungen…

Es ist nicht erforderlich, zur Untermauerung des Antrags, Beweise für die Enteignung zu erbringen, da die Dienststellen des CIVS eigene Recherchen in den Archivunterlagen vornehmen.

  • Die Vollmacht muss unterschrieben werden. Auf der Grundlage dieser Vollmacht ist die Kommission berechtigt, im Zuge der Bearbeitung des Antrags, alle ihr vorliegenden Informationen an die verschiedenen, betroffenen Einrichtungen weiterzuleiten.

Vertretungsbefugnis

Da die CIVS nur eine Akte pro Familie bearbeitet, muss der Antragsteller in folgenden Fällen eine (oder mehrere) Vertretungsbefugnis(se) hinzufügen bzw. hinzufügen lassen:

  • wenn er ein Mitglied seiner Familie vertritt oder wenn er sich selbst vertreten lässt .

  • wenn er von einer Einrichtung oder einer Vereinigung vertreten werden möchte.

Im Interesse einer raschen Bearbeitung der Anträge sind möglichst alle Anspruchsberechtigte in den Antrag einzubeziehen (Brüder, Schwestern, Cousins, Cousinen…).

Der Vertretungsbefugnis ist eine Kopie des Ausweises der vertretenen Person sowie eine Kopie des Stammbuches der Eltern beizulegen.

Beispiel: Sie haben eine Schwester und die enteignete Person (Ihr Vater oder Ihre Mutter) sind verstorben. Wenn Sie sich jetzt um die Antragstellung kümmern, dann werden Sie der Hauptantragsteller und benötigen von Ihrer Schwester eine unterschriebene Vertretungsbefugnis.

Anmerkung: Wenn die Schwester verstorben ist, treten deren Kinder als Anspruchsberechtigte in deren Anteil ein.

Weitere Unterlagen

Für die Untersuchungen kann es von Vorteil sein, wenn dem Fragebogen weitere nützliche Unterlagen beigelegt werden:

  • Stammbuch der direkten Opfer der Enteignung,
  • Geburtsurkunde, Eheurkunde, bzw. Sterbeurkunde,
  • Vermisstenbestätigung,
  • Deportiertenkarte,
  • Inhaftierungsbescheinigung,
  • Unterlagen, die den Besitz bzw. das Eigentum an den enteigneten Gütern belegen,
  • Nachweise für eine bereits erfolgte Entschädigung.

Es ist nicht notwendig, die Originale beizulegen

Weitere Informationen unter Fragen/Antworten