Ausfüllen des Formulars
Anmerkung: das zum Herunterladen bereitstehende Formular umfasst folgende Unterlagen: einen Fragebogen, eine Vollmacht und eine Vertretungsbefugnis.
Es ist nicht erforderlich, zur Untermauerung des Antrags, Beweise für die Enteignung zu erbringen, da die Dienststellen des CIVS eigene Recherchen in den Archivunterlagen vornehmen.
Vertretungsbefugnis
Da die CIVS nur eine Akte pro Familie bearbeitet, muss der Antragsteller in folgenden Fällen eine (oder mehrere) Vertretungsbefugnis(se) hinzufügen bzw. hinzufügen lassen:
wenn er ein Mitglied seiner Familie vertritt oder wenn er sich selbst vertreten lässt .
wenn er von einer Einrichtung oder einer Vereinigung vertreten werden möchte.
Im Interesse einer raschen Bearbeitung der Anträge sind möglichst alle Anspruchsberechtigte in den Antrag einzubeziehen (Brüder, Schwestern, Cousins, Cousinen…).
Der Vertretungsbefugnis ist eine Kopie des Ausweises der vertretenen Person sowie eine Kopie des Stammbuches der Eltern beizulegen.
Beispiel: Sie haben eine Schwester und die enteignete Person (Ihr Vater oder Ihre Mutter) sind verstorben. Wenn Sie sich jetzt um die Antragstellung kümmern, dann werden Sie der Hauptantragsteller und benötigen von Ihrer Schwester eine unterschriebene Vertretungsbefugnis.
Für die Untersuchungen kann es von Vorteil sein, wenn dem Fragebogen weitere nützliche Unterlagen beigelegt werden:
Es ist nicht notwendig, die Originale beizulegen
Weitere Informationen unter Fragen/Antworten