Nachverfolgung der Anträge

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Die verschiedenen Schritte der Aktenbearbeitung innerhalb der CIVS

Zusammenstellung der Akten


- Sobald das Formular bei der Kommission eingegangen ist, vergewissert sich die Abteilung zur Koordination der Nachforschungen, dass es genügend Elemente für eine Untersuchung enthält. Bei Bedarf können die Antragsteller um weitere Angaben gebeten werden.

Untersuchung der Akten und Nachforschungen in den Archiven

  • Die Akte wird anschließend an die Abteilungen übermittelt, die für die Koordination der Nachforschungen zuständig sind:

Bei materiellen Enteignungen an die Abteilung zur Koordination der Nachforschungen, die entsprechend den im Fragebogen beschriebenen Enteignungen Nachforschungen bei den unterschiedlichen Archivstellen unternimmt: Nationalarchive, Pariser Archive, Berliner Archive, Caisse des Dépôts et Consignations (Staatskasse zur Hinterlegung und Verwaltung öffentlicher Gelder, CDC), usw.

Bei Vermögensentzug an die Vermögensabteilung, die ihre Nachforschungen direkt auf der CD-Rom “Banken” durchführt, die die Dateien der gesperrten Konten enthält; sie koordiniert die Informationsabfrage in den historischen Archiven der Banken.

Untersuchung der Akten

  • Nach Eingang der Ergebnisse aus den Nachforschungen wird die Akte einem Berichterstatter vorgelegt. Dieser nimmt die Anmerkungen der Antragsteller auf und verfasst einen Bericht für das Entscheidungskomitee. Diesem Bericht sind die genauen Umstände sowie die Art und die Schätzung des entzogenen Besitzes zu entnehmen, er enthält einen Vorschlag über die Höhe der Entschädigung.

Behandlung in der Sitzung

  • Der Berichterstatter legt die Akten der Kommission (bzw. dem Entscheidungskomitee) vor, die in engerer Besetzung (3 Personen) oder voller Besetzung (mit sämtlichen Mitgliedern, d. h. 10 Personen) tagt. Diese Kommission tritt in nicht öffentlicher Sitzung zusammen.

Die Antragsteller sind eingeladen, wenn sie dies wünschen, an der Sitzung teilzunehmen, oder sich vertreten zu lassen.

Vermerk: Zur schnelleren Bearbeitung können Anträge wegen Vermögensentzugs oder materieller Enteignung – sofern sie keine besonderen Schwierigkeiten bergen – per alleiniger Entscheidung durch den Präsidenten der CIVS untersucht werden.

Empfehlung und Auszahlung

Das Entscheidungskomitee spricht eine Empfehlung aus, die dem Premierminister zur Entscheidung und Anordnung der Zahlung vorgelegt wird.

Handelt es sich um eine Empfehlung wegen entzogenen Vermögens, wird diese systematisch an den Fonds social juif unifié (FSJU) gesendet, der dieses Dossier verwaltet.

Persönliche Auskünfte

Die Zentrale für die Begleitung der Antragsteller ist unter der Nummer + 33 (0)1 42 75 68 32 zu erreichen, sie beantwortet allgemeine Frage und informiert die Antragsteller über das Voranschreiten der Bearbeitung ihrer Akte.