Prioritäten, Fristen und Zahlungen
Spezifische Prioritätskriterien
Absolute Priorität gibt die Kommission der Untersuchung von Anträgen folgender Antragsteller:
Bearbeitungsfristen
Die Frist ist bei keinem Antrag die gleiche und hängt vom Prioritätsgrad, der Art der durchzuführenden Nachforschungen in den Archivstellen oder der Art der Enteignung ab. Genaue Angaben sind demzufolge schwierig.
Allgemein gilt jedoch, dass Akten, die den Entzug von materiellem Besitz betreffen, in weniger als zwei Jahren bearbeitet sind.
Im Sonderfall der Vermögensanträge beläuft sich die Bearbeitungsdauer auf einen bis sechs Monate. Die Bearbeitung der Vermögensanträge leistet dem Prioritätsanspruch des Washingtoner Abkommens Folge, berücksichtigt aber gleichzeitig auch die Untersuchungsfristen der Anträge wegen materieller Enteignung, von denen sie oft nicht zu trennen sind.
Zahlung
Die CIVS ist nicht für die Leistung der Zahlung der Entschädigung zuständig.
Die Kommission ist eine unabhängige Verwaltungsstelle, die Empfehlungen ausspricht. Es obliegt dem Premierminister, diese Empfehlung anzunehmen, den Beschluss zu unterzeichnen und die Zahlung der empfohlenen Entschädigung anzuordnen.
Cellule Indemnisation Direction des services administratifs et financiers 18, rue Vaneau 75007 PARIS Tel.: +33(0)1 42 75 88 00
Die Mitarbeiter dieser Stelle setzen sich zum Erhalt der zur Auszahlung benötigten Unterlagen mit Ihnen in Verbindung.
Die Zahlung erfolgt durch das Office national des anciens combattants et victimes de guerre (Amt für Kriegsveteranen und Kriegsopfer):
Monsieur l’agent comptable de l’Office National des Anciens Combattants et victimes de guerre
Agence comptable principale (Indemnisations)
Hôtel national des invalides - escalier K, corridor de Metz
75700 PARIS 07 SP
Tel.: +33(0)1 44 42 35 27
Nach Eingang der Empfehlung vergehen im Schnitt sechs bis acht Monate bis zur Auszahlung.
Wenn sich der Entschädigungsvorschlag an andere Organismen (Caisse des Dépôts et Consignations (Staatskasse zur Hinterlegung und Verwaltung öffentlicher Gelder, CDC), Versicherungen, etc.) richtet, bestimmen diese gemäß den getroffenen Vereinbarungen die Zahlungsmodalitäten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Fragen/Antworten