Prioritäten, Fristen und Zahlungen

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Spezifische Prioritätskriterien

Absolute Priorität gibt die Kommission der Untersuchung von Anträgen folgender Antragsteller:

  • Schwerkranke Personen,
  • Direkte Opfer,
  • Personen, die über 75 Jahre alt sind,
  • Personen, die sich in einer finanziell besonders misslichen Lage befinden.

Bearbeitungsfristen

Die Frist ist bei keinem Antrag die gleiche und hängt vom Prioritätsgrad, der Art der durchzuführenden Nachforschungen in den Archivstellen oder der Art der Enteignung ab. Genaue Angaben sind demzufolge schwierig.

  • Allgemein gilt jedoch, dass Akten, die den Entzug von materiellem Besitz betreffen, in weniger als zwei Jahren bearbeitet sind.

  • Im Sonderfall der Vermögensanträge beläuft sich die Bearbeitungsdauer auf einen bis sechs Monate. Die Bearbeitung der Vermögensanträge leistet dem Prioritätsanspruch des Washingtoner Abkommens Folge, berücksichtigt aber gleichzeitig auch die Untersuchungsfristen der Anträge wegen materieller Enteignung, von denen sie oft nicht zu trennen sind.

Zahlung

Die CIVS ist nicht für die Leistung der Zahlung der Entschädigung zuständig.

Die Kommission ist eine unabhängige Verwaltungsstelle, die Empfehlungen ausspricht. Es obliegt dem Premierminister, diese Empfehlung anzunehmen, den Beschluss zu unterzeichnen und die Zahlung der empfohlenen Entschädigung anzuordnen.

  • Wenn die Kommission eine Entschädigungsempfehlung zu Lasten des Staates ausspricht, wird diese der zuständigen Stelle des Premierministers übermittelt:


Cellule Indemnisation
Direction des services administratifs et financiers
18, rue Vaneau 75007 PARIS
Tel.: +33(0)1 42 75 88 00

Die Mitarbeiter dieser Stelle setzen sich zum Erhalt der zur Auszahlung benötigten Unterlagen mit Ihnen in Verbindung.

Die Zahlung erfolgt durch das Office national des anciens combattants et victimes de guerre (Amt für Kriegsveteranen und Kriegsopfer):


Monsieur l’agent comptable de l’Office National des Anciens Combattants et victimes de guerre
Agence comptable principale (Indemnisations)
Hôtel national des invalides - escalier K, corridor de Metz
75700 PARIS 07 SP
Tel.: +33(0)1 44 42 35 27

Nach Eingang der Empfehlung vergehen im Schnitt sechs bis acht Monate bis zur Auszahlung.

Wenn sich der Entschädigungsvorschlag an andere Organismen (Caisse des Dépôts et Consignations (Staatskasse zur Hinterlegung und Verwaltung öffentlicher Gelder, CDC), Versicherungen, etc.) richtet, bestimmen diese gemäß den getroffenen Vereinbarungen die Zahlungsmodalitäten.

  • Die von der Kommission empfohlenen Vermögensentschädigungen können zu Lasten des Staates gehen, wenn es sich um Geschäftsguthaben unter Übergangsverwaltung oder um Schließfächer handelt, die vom Besatzer geöffnet wurden, und/oder zu Lasten der “Banken” gehen, wenn es sich um Privatvermögen handelt. Den letzten Punkt betreffend, wurden zwei getrennte Fonds angelegt, die von den Banken auf Konten gespeist werden, die bei der CDC eröffnet wurden. Die Kommission übermittelt ihre Empfehlung an den FSJU (Fonds Social Juif Unifié), der gegenüber der CDC die Überweisung der Entschädigung auf die Konten der Empfänger innerhalb eines Monats anordnet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Fragen/Antworten