Weitere Entschädigungsprogramme
Die CLAIMS Conference, eine 1951 gegründete internationale Organisation, ist für Entschädigungsprogramme zuständig, die an drei Fonds gekoppelt sind.
1/ Der Fonds „Artikel 2“. Anspruchsberechtigt sind jüdische Opfer des Nazismus, die als solche verfolgt wurden und insbesondere den folgenden Kriterien entsprechen: sie wurden in einem Konzentrationslager gefangen gehalten, waren in einem Ghetto eingesperrt, wurden versteckt oder haben mit falschen Papieren gelebt.
2/ Der Fonds „Hardship“ besteht aus einer einmaligen Zahlung von 2.556,46 €. Anspruchsberechtigt sind jüdische Opfer, die unter einer Freiheitsberaubung zu leiden hatten, vor dem Nazi-Regime geflohen sind, eine Einschränkung der Freiheit (zum Beispiel durch das Tragen des gelben Sterns) oder der Bewegungsmöglichkeiten (Ausgangssperre, Hausarrest, etc.) erdulden mussten.
3/ Der „Fonds des überlebenden Kindes“ (Child survivor fund) richtet sich an zwischen dem 1. Januar 1928 und dem 8. Mai 1945 geborene jüdische Opfer des Nazismus, die als solche verfolgt wurden und den folgenden Kriterien entsprechen: sie wurden in einem Konzentrationslager gefangen gehalten, waren in einem Ghetto eingesperrt, wurden versteckt oder haben mit falschen Papieren in der Illegalität gelebt. Die Entschädigung besteht aus einer einmaligen Zahlung von 2.500 €.
Das Antragsformular kann unter diesem Link heruntergeladen werden. Die Formulare sind anschließend unter der folgenden Adresse einzureichen:
CLAIMS Conference Gräfstraße 97 60487 Frankfurt/Main Deutschland
Weitere Informationen:
- Die Website der CLAIMS Conference: www.claimscon.de/unsere-taet… - Die Stiftung CASIP-COJASOR, in Frankreich Partnerin der CLAIMS Conference: Tel.: +33 (0)1 49 23 71 30