Besonderheit der Entschädigung von Bankkonten

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Die Entschädigungen von Kontoenteignungen basieren auf dem Washingtoner Abkommen, das zwischen den Regierungen Frankreichs und den USA am 18. Januar 2001 geschlossen wurde.

Bis zum 2. Februar 2005 bestand für Antragsteller, deren Konto nirgendwo in den Archivunterlagen gefunden werden konnte, die Möglichkeit, eine eidesstattliche Erklärung (Affidavit) zu unterzeichnen. Auf der Grundlage einer solchen Erklärung konnte eine pauschale Entschädigung in Höhe von 3 000 Dollar gezahlt werden (bestehend aus zwei Entschädigungen von 1 500 Dollar).

Nach dem 2. Februar 2005 können weiterhin Anträge auf Bankkontenentschädigung eingereicht werden, entschädigt werden jedoch nur die Konten / Bankschließfächer, die eindeutig identifiziert wurden anhand von Archivunterlagen und die nie zuvor in der Nachkriegszeit entschädigt oder zurückerstattet worden sind.

Anträge, die vor dem 2. Februar 2005 bei der CIVS eingereicht wurden, werden somit nach den zuvor geltenden Modalitäten bearbeitet. Wenn die Recherchen in den Archiven keine Anhaltspunkte ergeben, dann kann auf der Grundlage glaubwürdiger Beweiselemente, die in einer eidesstattlichen Erklärung bezeugt werden, an die Rechtsnachfolger enteigneter Personen ein Pauschalbetrag in Höhe von 3 000 Dollar gezahlt werden. Falls diese eidesstattliche Erklärung den Unterlagen des Antragstellers nicht beiliegt, schickt die CIVS dem Antragsteller eine solche zu, die dann entsprechend von ihm auszufüllen ist.

Wenn die Recherchen jedoch zu einem Ergebnis führen und ein Anspruch besteht, dann erfolgt die Entschädigung nach verschiedenen Kriterien:


- in Höhe von 4 000 Dollar, wenn der aktualisierte Saldo des Kontos/Bankschließfaches weniger als 3 000 Dollar beträgt bzw. unbekannt ist. Die 4 000 Dollar umfassen den aktualisierten Saldo des Kontos / Bankschließfaches, aufgestockt auf 3 000 Dollar, sowie einen Zusatzbetrag von 1 000 Dollar;


- in Höhe von 10 000 Dollar, wenn der aktualisierte Saldo des Kontos / Bankschließfaches zwischen 3 000 und 10 000 Dollar liegt;


- in der tatsächlichen Höhe des aktualisierten Saldos des Kontos / Bankschließfaches, wenn dieser höher ist als 10 000 Dollar.


Wenn beispielsweise auf einem festgestellten Konto der Kontostand 1 Euro beträgt (nachweislich vorhandener Betrag in Franc von 1941, aktualisiert in Euro), so wird dieser Betrag auf 4 000 Dollar aufgestockt. Wenn der Kontostand nach der Aktualisierung 5 000 Euro beträgt, wird er auf 10 000 Dollar aufgestockt. Wenn schließlich ein Kontostand von 15 000 Euro vorgefunden wird, so wird dieser aktualisierte Saldo vollständig zurückerstattet, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommission.

Es sei hinzugefügt, dass nach Bewilligung einer Entschädigung, die Salden der entschädigten Guthaben zu folgenden Lasten gehen:


- zulasten der Banken, wenn es sich bei den betreffenden Guthaben um persönliche Guthaben handelt (Bücher, Scheckkonten, Bankschließfächer…)


- zulasten des Staates, wenn die betreffenden Guthaben an ein Unternehmen gebunden sind, das im Rahmen der Arisierungsmaßnahmen unter kommissarischer Verwaltung stand (Unternehmenskonten, Safeöffnung durch Besatzer…)

In beiden Fällen werden die Zulagen aus den laut Washingtoner Abkommen eingerichteten Bankfonds entnommen, das heißt:


- Aus Fonds B in Höhe von 4 000 Dollar pro Guthaben, wenn der Saldo unter 3 000 Dollar liegt.


- Aus Fonds A in Höhe von 10 000 Dollar pro Guthaben, wenn der Saldo zwischen 3 000 und 10 000 Dollar liegt.

Anzumerken ist, dass 70% der Kontostände wiedergefundener Konten kleiner sind als 3 000 Dollar.

Wir weisen darauf hin, dass bei Anträgen auf Entschädigung von Bankkonten dieselben Prioritätskriterien zur Anwendung kommen wie bei Anträgen auf Sachentschädigung. Das heißt, an vorderster Stelle werden Anträge folgender Personen bearbeitet: direkt von Enteignungen betroffene Opfer, die älter als 75 Jahre sind, die schwer krank sind oder in großer finanzieller Unsicherheit leben. Hinzu kommen die im Washingtoner Abkommen für Bankkontenenteignungen vereinbarten Prioritäten.

Weitere Informationen unter Fragen/Antworten