Marianne
Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen
aufgrund der antisemitischen Gesetzgebung während der Okkupationszeit

NEUIGKEITEN

Eine neue Leitung für die CIVS
- 30/03/23

Jérôme Bénézech tritt Ende März von seinem Amt als Direktor der CIVS zurück.

DER TÄTIGKEITSBERICHT 2021 IST ERSCHIENEN
- 17/02/23

Der neue Tätigkeitsbericht der CIVS ist erschienen. Sein Format wurde vollständig überarbeitet, um Ihnen die Vielseitigkeit der Tätigkeitsfelder der CIVS klar darzustellen.

Entdecken Sie die fünfzehnte Ausgabe des Newsletters des Netzwerkes der Europäischen Kommissionen für die Restitution von NS-Raukunst
- 13/02/23

Das Netzwerk der Europäischen Kommissionen für Resitution von NS-Raubkunst hat die fünfzehnte Ausgabe Ihres Newsletters veröffentlicht. Sie können diesen unter

Entschädigungsformular

Satz unter dem "Anmeldeformular" Der Fragebogen zur Erstellung der Akte sowie Vollmacht und Vertretungsbefugnis.

  Kontakt

Die Kommission empfängt Sie von Montag bis Freitag von 10.00 - 12.00 Uhr und von 14.30 - 16.30 Uhr. Weitere Informationen:
+ 33 1 42 75 68 32
20, avenue de Ségur -TSA 20718 - 75334 PARIS CEDEX 07 FRANKREICH

  FACEBOOK

Alle Neuigkeiten und unformationen finden Sie auf der Facebook-Seite der CIVS

Fragen/Antworten

Was macht die CIVS?

Die CIVS schlägt dem Premierminister Entschädigungsmaßnahmen für Eigentum und Vermögen vor, das in Frankreich während der Okkupationszeit entzogen wurde.

Gibt es eine Entschädigung für entzogenes Vermögen?

Die Entschädigungen für entzogenes Vermögen unterliegen dem Washingtoner Abkommen, das zwischen der Regierung Frankreichs und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika am 18. Januar 2001 unterzeichnet wurde.

Wie reicht man einen Antrag ein?

Die Antragsteller füllen einen Fragebogen aus, der auf dieser Website zugänglich ist, und geben den Namen der Opfer und die Art der erlittenen Enteignungen an.