Einen Antrag stellen

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Wie man eine Datei zu öffnen ?

Jede Person, oder Nachkommen einer Person, die Opfer einer Enteignung von materiellen Werten oder Vermögen war, die während des Zweiten Weltkriegs erfolgt ist, hat die Möglichkeit, sich ungeachtet seines aktuellen Aufenthaltslandes an die Kommission zu wenden.

Wenn ein Antrag eingereicht wird, müssen die Antragsteller angeben, ob es sich um eine Enteignung von Gegenständen und/oder Vermögen handelt, damit die Kommission die Recherchen in den geeigneten Archiven einleiten kann.

Der Antragsteller kann in eigenem Namen oder im Namen anderer Opfer oder Anspruchsberechtigter von Enteignungsopfern (Kinder, Brüder, Schwestern, etc.) handeln.

Die CIVS sammelt in einem gleichen Dossier die von mehreren Mitgliedern einer gleichen Familie eingereichten Anträge, wenn diese die gleiche Enteignung betreffen.

Ein Antrag kann auch dann eingereicht werden, wenn man nicht über förmliche Beweise verfügt.

Wiedergutmachungsanträge, die andere Schäden als die Enteignung von materiellen Werten oder Vermögen betreffen, fallen jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommission.



Schritte

Zur Einleitung des Verfahrens reicht es aus, ein einfaches Schreiben auf dem Postweg, eine E-Mail oder ein Fax an die folgende Adresse/Nummer zu schicken:


  adresse

Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen (CIVS)

TSA 20718 75334 PARIS CEDEX 07 - Frankreich

Fax: +33(0)1 42 75 68 97

E-mail: renseignement@civs.gouv.fr



Nach Eingang des Antrags erhält der Antragsteller eine Empfangsbestätigung, die von einem auszufüllenden Fragebogen und einer Vollmacht begleitet ist, die die Kommission bemächtigt, die erforderlichen Nachforschungen in Verbindung mit dem Antragsteller und den erwähnten Gütern durchzuführen.

Die Antragsteller können das Formular (Fragebogen, Vollmacht, Vertretungsbefugnis) ebenfalls herunterladen und drucken und es wahlweise auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail (PDF-Datei) einsenden.

Das Einsenden des vollständig ausgefüllten Formulars kommt einer Anrufung der Kommission gleich.

Nach Einsendung Ihres Fragebogens erhalten Sie eine Empfangsbestätigung sowie eine Antragsnummer, die bei jedem Austausch mit der CIVS anzugeben ist.

Wichtig: das Verfahren ist kostenlos und erfordert keinen spezifischen Formalismus. Die Anrufung der Kommission kann ebenfalls durch einen vom Antragsteller benannten und entsprechend bevollmächtigten Dritten erfolgen. Die Kommission weist darauf hin, dass die Unterstützung durch einen Rechtanwalt nicht erforderlich ist.